Allgemeines zum Schattenwurf siehe hier.
Auf dem folgenden Luftbild des Windparks kann man die Schatten der Anlagen sehr deutlich sehen. Man erkennt, dass sie normalerweise nicht bis an die ersten Häuser in Vetschau oder Bocholz reichen. Früh morgens und spät abends werden die Schatten natürlich länger. Im EuroWindPark Aachen sind deshalb die vier Windanlagen, die den geringsten Abstand von Vetschau haben, mit Abschaltautomatiken ausgerüstet, um speziell die Bewohner des nächstgelegenen Hauses in der Bocholtzer Straße zu entlasten und die tatsächlichen Beschattungszeiten an Stelle der zulässigen acht Stunden sogar auf unter vier Stunden pro Jahr zu senken.
Wenn Sie sich von der Abschaltung der Anlagen überzeugen möchten, schauen Sie doch zu den problematischen Zeiten kurz vor Sonnenuntergang mal an den Anlagen vorbei, bzw. prüfen Sie am nächstgelegenen Haus, Vetschau, Bocholtzer Str., ob Sie einen bewegten Schatten der Anlagen auf Haus oder Terasse ausmachen können!
Sollte ein Anwohner länger als erlaubt vom Rotorschatten belästigt werden, kann nur ein technischer Defekt an der Abschaltautomatik der Anlagen vorliegen. In diesem Fall sollte sich der Anwohner beim Umweltamt der Stadt Aachen melden. Auch die Greenpeace-Gruppe Aachen hat im Herbst 2009 über die Presse und in Faltblättern die Anwohner um Informationen über etwaige Grenzwertüberschreitungen gebeten. Bisher (Frühjahr 2011) ist unter der angegebenen Greenpeace-Nummer ( Tel. 0241 / 889 14 28) kein einziger Hinweis eines Anwohners eingegangen.
Beispiel für die Schattenwurfberechung und Abschaltautomatik im EuroWindPark (Schatten von Windanlage Nr. 7, Rezeptor: Wohnhaus Bocholtzer Str. 80):
In dem Bereich zwischen den Sonnenaufgangs- und Untergangszeiten entsteht ein Schattenwurf. Im März sowie von Ende September bis Mitte Oktober ist kurz vor Sonnenuntergang Schattenwurf möglich. Der Helligkeitssensor misst, ob die Sonne scheint.
Man sieht, dass sich die Anlage von etwa 17.30 bis 18.00 Uhr automatisch abgeschaltet hat.
Allgemeines zu Schallemissionen siehe hier.
Das nächstgelegenen Wohnhauses (Bocholtzer Straße in Vetschau) liegt 540 m von der nächsten bzw. 1350 m von der weitesten Windanlage entfernt.
Im Gebiet Vetschau handelt es sich - wie bereits gerichtlich festgestellt - um ein gemischtes Bebauungsgebiet (Wohnbebauung, Gewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe) . Hier dürfen die Windanlagen nachts bei geöffnetem Fenster maximal eine Lautstärke von 45 dB(A) erreichen. Die Geräusche des EuroWindParks Aachen am nächstgelegenen Wohnhaus erreichen im ungünstigsten Fall nach Berechnungen des Landesamtes für Natur-, Umweltund Verbraucherschutz des Landes NRW 42,6 dB(A). D.h., im ungünstigsten Fall (Starkwind, Windrichtung vom Windpark auf das Wohnhaus) sind die Windanlagen bei geöffnetem Fenster im Haus etwa so laut zu hören wie ein Kühlschrank, der vor dem Haus aufgestellt ist.
In den Jahren 2002 bis 2005 sind wiederholt Schallmessungen am nächstgelegenen Wohnhaus durchgeführt worden, und zwar
Die Messungen haben ergeben:
Gibt es eine Erklärung für die gegenteiligen Behauptungen einiger Anwohner?
Das Landesumweltamt NRW schreibt:
Aus der Lärmwirkungsforschung ist allgemein bekannt, dass die Belästigungsreaktion einer Person auf wahrgenommene Geräusche lediglich zu einem Drittel auf physikalisch beschreibbaren Aspekten des akustischen Stimulus beruht.... Ein weiteres Drittel kann aus dem Einfluss von sogenannten Moderatoren (z. B. individuelle Lärmempfindlichkeit, Kontrolle über die Schallquelle, Einstellung zur Quelle, Einschätzung der Vermeidbarkeit des Geräusches, Wohnumgebung) erklärt werden. Die Beurteilung von Geräuschimmissionen ist.,.. jedoch nicht auf den individuell vom Lärm Betroffenen und dessen besonderes subjektives Empfinden abzustimmen. Vielmehr ist von dem Empfinden eines durchschnittlichen, repräsentativ verständigen Menschen auszugehen.
Quelle: Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, Sachinformationen zu Geräuschemission und -immission von Windenergieanlagen
Von der Lautstärke der Geräusche kann man sich selbst überzeugen, indem man, am besten bei kräftigem Wind, einen Spaziergang zu den Windenergieanlagen in Aachen und zu den nächstgelegenen Häusern durchführt. (Karte)
Allgemeines zum Vogelschutz siehe hier.
Vor Errichtung des EuroWindParks am Vetschauer Berg wurden in einer umfangreichen Studie alle für die Windenergienutzung in Frage kommenden Flächen in Aachen, d. h. praktisch das gesamte nichtbebaute Gebiet, von Schmithof im Süden bis Horbach im Norden, auf die dort anzutreffenden Vogelarten und ihr Brut- und Nahrungssuchverhalten hin untersucht. Die folgende Abbildung zeigt einen kleinen Ausschnitt aus der flächendeckenden Brutvogelkartierung. Jeder Kreis entspricht einem Brutvogelpaar. Die mehr als 300 Seiten umfassende Vogelschutzstudie geht auch auf die Flugrouten der Zugvögel und ihre Rast- und Futterplätze ein.
Die Empfehlungen der Ornithologen wurden bei der im Planungsprozess erforderlichen Güterabwägung berücksichtigt. Eine spätere Untersuchung zeigte, dass keine Probleme mit Vogelschlag auftreten (Genaueres unter "Allgemeines zum Vogelschutz").
Allgemeines zu Veränderungen des Landschaftsbildes siehe hier.
In der Planungsphase wurden in einer umfassenden Studie die zu erwartenden Auswirkungen eines Windparks auf das Landschaftsbild und die Erholungsqualität der Landschaft untersucht. Die Studie wurde vom Institut für Ökologie der Technischen Hochschule Aachen erstellt.
In einer zusammenfassenden Bewertung kam die Stadt Aachen zu dem Ergebnis, dass alle bei der Errichtung eines Windparks zu berücksichtigenden Bedingungen am ehesten am Vetschauer Berg zu erfüllen sind. Für diesen Bereich wurde dann eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, in der neben den bereits genannten Punkten die Auswirkung von Windanlagen auf den Boden (Versiegelung) und das Grundwasser, auf Klima und Lufthygiene sowie auf die Anwohner (Lärm, Schattenwurf) erfasst wurden.
Allgemeines zu Abständen zur Wohnbebauung siehe hier.
Alle vorgeschriebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden eingehalten. Auch die Vorgaben des am 21.10.2005 - also nach Fertigstellung aller Windanlagen - von der damaligen Landesregierung NRW veröffentlichten Windkrafterlasses sind erfüllt (siehe "Allgemeines zu Abständen zur Wohnbebauung" oben ).
Der dort beispielhaft erwähnte Abstand von 1500 m gilt für den Fall, dass sieben Windanlagen der 2-MW-Klasse in etwa gleichem Abstand von einem Krankenhaus oder einem Haus im Innern eines reinen Wohngebiets errichtet werden, wobei der Abstandswert auch noch großzügig von 1100 m (exakter Wert) auf 1500 m (Erlasswert) aufgerundet wurde (siehe hier). Der im Erlass gewählte Extremfall ist beim EuroWindPark (und auch sonst in der wirklichen Welt) nicht gegeben, da weder die Anlagenkonfiguration des Erlassbeispiels vorliegt, noch reine Wohngebiete oder Krankenhäuser an den Windpark angrenzen.
Allgemeines zu Rückbauverpflichtungen siehe hier
Für die Standorte der Anlagen ist in den Nutzungsverträgen mit der Stadt Aachen die Wiederherstellung des vorherigen Zustands festgesetzt. D.h., die gesamten beanspruchten Flächen werden - falls nicht eine Nachnutzung durch Windenergieanlagen beschlossen wird - wieder uneingeschränkt für die landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung stehen.
Die Energie 2030, der die Anlagen 3,4,7,9 gehören, plant auf absehbare Zeit keine Veränderungen an ihren Anlagen.
© HK, WW, www.Aachen-hat-Energie.de, 2011