Zukunft der Windenergie in Aachen

Inhalt

 

Planerische Ausweisung neuer Flächen für die Windenergienutzung

Die Möglichkeiten der Windenergienutzung im gesamten Aachener Stadtgebiet wurden bereits Anfang der neunziger Jahre detailliert und unter Berücksichtigung der Vorschriften des Anwohner- und Naturschutzes erfasst (siehe hier). Das abschließende Gutachten von 1994 stellt fest:

"Die Windkraftnutzung wird sich auf absehbare Zeit vor allem auf ... die Bereiche im Nordwesten des Stadtgebiets konzentrieren müssen."

(Konkret genannt wird die Umgebung von Orsbach, Seffent, Vetschau, Frohnrath, Horbach).

"Daneben kommt aus windtechnischer Sicht kurzfristig nur noch der Bereich des Haarbergs für die Errichtung eines Windparks in Frage. Ferner existieren im Osten und Süden des Stadtgebiets einige Standorte, die für die Errichtung von Einzelanlagen und von kleinen Anlagengruppen interessant sein könnten.
Die Windanlagen der nächsten Generation … eignen sich prinzipiell auch für die Aufstellung in Waldgebieten. Mittelfristig ist daher auch die Diskussion darüber zu führen, inwieweit z. B. die extrem windreichen Kuppen des Stadtwaldes für eine Windkraftnutzung in Frage kommen."


"Als langfristig erreichbare Obergrenze kann eine Windstromerzeugung im Aachener Stadtgebiet von 200-250 Mio kWh pro Jahr angesehen werden. Das entspricht 15-20% des heutigen Stromverbrauchs.“

(Dr. Horst Kluttig, Möglichkeiten der Windenergienutzung in Aachen, 1994)

Dem ist aus heutiger Sicht hinzuzufügen:

An diese Tatsachen hat der Verfasser des damaligen Gutachtens im Laufe der Jahre immer wieder erinnert. Im Frühjahr 2008 hat die Stadt Aachen diese Hinweise aufgegriffen und Planungsarbeiten für den Ausbau der Windenergienutzung begonnen. Sachstandsberichte wurden in öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse und Bezirksvertretungen vorgestellt und diskutiert.
Neue Untersuchungen zu den Windverhältnissen waren nicht erforderlich, da sich die Anfang der neunziger Jahre gewonnenen Ergebnisse in mittlerweile hundertzwanzig Aachener Windanlagenbetriebsjahren gut bestätigt haben.
Dagegen gibt es bezüglich Natur- und Landschaftsschutz neue Erkenntnisse. Im Herbst 2008 erteilte die Stadt Aachen dem Büro Alcedo (Ökologie und Landschaftsplanung) den Auftrag, die mit den bisherigen Aachener Windanlagen gesammelten Erfahrungen insbesondere im Hinblick auf den Vogel- und Fledermausschutz auszuwerten und Vorschläge für die weitere Entwicklung der Windenergienutzung im Aachener Norden zu machen. Das Gutachten liegt seit Anfang 2010 vor. Es geht konkret auf die vorhandene Windparkfläche am Vetschauer Berg sowie auf fünf weitere Untersuchungsräume ein.

Die Abbildung zeigt die sechs im Gutachten untersuchten Flächen. Die aus Gründen des Anwohner- und Naturschutzes erforderlichen Abstände zu Wohnhäusern und Naturschutzgebieten werden für alle sechs Teilflächen eingehalten. Die auf der jeweiligen Fläche mögliche Windstromerzeugung wird nach Klick auf den zugehörigen Marker angezeigt.

weitere Informationen auf Anklicken der Marker

Nach Aussage des Gutachtens ist zur Steigerung der Windstromproduktion unter dem Gesichtspunkt des Vogel- und Fledermausschutzes am ehesten ein Repowering im vorhandenen Windpark zu empfehlen, d. h. der Ersatz der vorhandenen Anlagen durch moderne, wesentlich höhere Windturbinen. Als besonders kritisch im Hinblick auf den Vogelschutz schätzt der Gutachter die Flächen 1 und 2 ein, hält aber den Ersatz der seit 1993 in Fläche 1 vorhandenen Windanlage durch ein bis zwei neue Großanlagen für vertretbar. Eine quantitative Auswertung dieses Gutachtens finden Sie im Artikel Systematische Windnutzungsplanung.
Seit September 2011 liegt auch ein Gutachten bezüglich Artenschutz für den Münsterwald im Süden der Aachen, beidseits der Himmelsleiter, vor. Es ist, wie alle anderen Gutachten, auf der Internetseite der Stadt Aachen veröffentlicht. Über die geplante Windparkfläche im Münsterwald heißt es im Gutachten:

"Es handelt sich nicht um ein Gebiet mit herausragender Bedeutung für Vögel, jedoch weisen die betrachteten Flächen Arten auf, die regional naturfachlich bedeutsam sind."(Blatt 37)
"Unter Berücksichtigung der artspezifischen Habitatansprüche und Verhaltensweisen der hier betrachteten Arten sowie der aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen, sind für keine dieser Arten Verbotstatbestände (…) zu sehen." (Blatt 64)

Mitte 2010 hat die Stadt Aachen ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans eröffnet mit dem Ziel, zusätzliche Möglichkeiten zur Windstromerzeugung zu schaffen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die Rahmenbedingungen für die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde beschreibt. Der FNP hat i. allg. keine unmittelbare Wirkung für die Bürger, sondern legt Regeln für das behördeninterne Handeln fest. Allein aus dem FNP kann z. B. nicht der Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung abgeleitet werden. Aus dem FNP entwickelt die Gemeinde bei Bedarf qualifizierte Bebauungspläne für einzelne Teilgebiete.
Im Baugesetzbuch und der „Planzeichnungsverordnung“ ist detailliert vorgeschrieben, wie die Darstellungen im FNP erfolgen müssen. Der Maßstab ist festgelegt, Grundstücksgrenzen werden, anders als im qualifizierten Bebauungsplan, nicht angegeben.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Aachen wurde 1980 aufgestellt und seither über siebzig Mal geändert. Zur Zeit laufen vier Verfahren zur Änderung des Aachener FNP.

 

FNP-Verfahren für die Ausweisung neuer Windnutzungsflächen

Planentwurf 2010

Nach einer zweijährigen Vorbereitungsphase (s. o.) hat die Stadt Aachen Mitte 2010 das Verfahren zur Änderung des FNP eröffnet mit dem Ziel, zusätzliche Möglichkeiten zur Windstromerzeugung zu schaffen. Der erste Planentwurf wurde in der Presse und im Internet öffentlich bekannt gemacht und die frühzeitige Beteiligung der Bürger eröffnet. Der Vorschlag sah vier neue Windnutzungsflächen in Aachen vor, darunter als größte das erwähnte Waldgebiet im Süden ( im FNP-Entwurf Teilabschnitt 1, siehe nebenstehend) (Artikel AN).

Auf den in der oberen Grafik dargestellten Flächen 2 und 5 und im größten Teil der Fläche 1 (im FNP Teilabschnitt 2) und 4 (FNP Teilabschnitt 4) bliebe die Errichtung von Windanlagen demnach weiterhin unzulässig, obwohl auch dort die Vorschriften zum Anwohnerschutz ohne weiteres erfüllt wären. Nur die Fläche 3 (FNP Teilabschnitt 3) wurde im Wesentlichen übernommen.
Etwa die Hälfte des im Aachener Norden vorhandenen zusätzlichen Windpotentials bliebe nach dem Planentwurf von 2010 weiterhin ungenutzt.
Die Pläne waren vom 6. September bis zum 8. Oktober 2010 im Foyer des Verwaltungsgebäudes Am Marschiertor ausgestellt. Am 7. 9. 2010 fand im Haus Löwenstein am Markt eine öffentliche Anhörung statt, zu der etwa 100 Interessenten erschienen, die eine Vielzahl von Anregungen vortrugen. Es wurde sowohl die Erweiterung wie auch die Einschränkung der geplanten Windnutzungsgebiete gefordert. Zum Teil wurde eine völlige Aufhebung der Konzentrationsflächen vorgeschlagen. Dies würde einen Bau von Windanlagen überall ermöglichen, wo die gesetzlichen Vorschriften zum Anwohnerschutzs (TA Lärm) und zum Naturschutz erfüllt sind und keine anderen öffentlichen Belange (z. B. Flugsicherheit) entgegenstehen.
Weitere Einwände und Vorschläge konnten bis zum 9. Oktober 2010 mündlich oder schriftlich bei der Stadt Aachen eingereicht werden.
Parallel zur Bürgerbeteiligung informierte die Stadt Aachen mehrere Dutzend Behörden, Verbände u. a. über die geplanten Änderungen und bat sie um Stellungnahmen (Bezirksregierung, Nachbargemeinden, Bundesnetz- agentur, Bundeswehr, Straßenbaubehörde, Flugsicherheitsbehörde …).

Neben den schon erwähnten Gutachten zum Artenschutz ließ die Stadt Aachen zwei weitere Fachgutachten anfertigen, die im September 2011 veröffentlicht wurden.
Eines der Gutachten befasst sich mit der Frage, ob der vorhandene Windpark am Vetschauer Berg Auswirkungen auf den Grundstücksmarkt in der Umgebung hat. Zusammenfassend heißt es:

"Für den heutigen Zeitpunkt kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass eine Beeinflussung des Grundstücksmarktes durch die Windkraftanlagen in den untersuchten Lagen Horbach, Orsbach, Vetschau und Grünenthal nicht vorhanden ist. Die Windkraftanlagen könnten jedoch in Einzelfällen eine längere Vermarktungsdauer ohne Einfluss auf den Kaufpreis verursachen." (S. 15)

Das zweite Gutachten geht der Frage nach, welche Auswirkungen die geplanten neuen Windanlagen auf das Landschaftsbild haben werden. Es kommt u. a. zu dem Ergebnis:

"Im Untersuchungsraum 1 (Teilbereich 1 - Münsterwald) ist der Erheblichkeitsfaktor aufgrund des hohen ästhetischen Eigenwertes der Landschaftsräume sowie der Schutzwürdigkeit als gering/mittel bzw. als mittel zu bewerten. Aufgrund der vielfältigen Struktur und der Reliefierung ist die Verletzlichkeit und die Sichtbarkeit deutlich eingeschränkt.
Im Untersuchungsraum 2 (Aachener Norden) weisen die Landschaftsräume überwiegend nur einen sehr geringen bis gering/mittleren Erheblichkeitsfaktor auf. Somit sind die Auswirkungen auch unter Berücksichtigung der visuellen Vorbelastung vorhandener Windkraftanlagen trotz der größeren Sichtbarkeit in ihrer Erheblichkeit geringer. In den Wirkbereichen von 5 km bis 10 km sind die Beeinträchtigungen aufgrund der Wirkgröße der geplanten Anlagen und den normalen Witterungsbedingen ohne Fernsichten von geringer Bedeutung.“
(S. 33)

 

Aktuelle Entwicklungen bis zum April 2012

Die folgende Karte stellt die unter Erfüllung aller gesetzlichen Rahmenbedingungen möglichen Flächen (grün) den Flächen des FNP-Entwurfs von 2010 (gelb) und den jetzt vorgesehenen Flächen (rot) gegenüber, wobei die Originalkarten der Stadtverwaltung zu Grunde gelegt wurden.

 

Wie geht es weiter?

Erst nach Abschluss des FNP-Verfahrens werden Bauanträge bearbeitet. Falls es zur städtebaulichen Steuerung erforderlich erscheint, können dann für einzelne Teilgebiete qualifizierte Bebauungspläne aufgestellt werden, in denen z. B. die genauen Standorte und die Größe der zu errichtenden Windanlagen festgelegt werden. Auf jeden Fall schließt sich ein Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz an, in dem u. a. für jede beantragte Windanlage die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Anwohnerschutz (Schall, Schattenwurf usw.) geprüft wird.

 

Neue Flächen für Windenergie in Aachen

Aktuell (5/2023) bereitet die Stadt Aachen einen Änderung des Flächennutzungsplans 2030 bez. der geplanten Gebiete für Windenergie vor. Dazu wurde jetzt ein entsprechender Vorentwurf veröffentlicht. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung hat der Plan zur Einsicht ausgelegen, hier die Erläuterung dazu. Die zugehörigen Karten können auch auf der Webseite der Stadt eingesehen werden. Die ersten Bürgerinformationen in den Bezirken wurden bereits durchgeführt, hier die Präsentation dazu.

Teilausschnitt A: Richterich - Orsbach - Laurensberg - Horbach

Teilausschnitt A Variante B: Richterich - Orsbach - Laurensberg - Horbach

Teilausschnitt B: Autobahnkreuz Aachen

Teilausschnitt C: Eilendorf - Brand

Teilausschnitt D: Camp Hitfeld

 

© HK, WW, www.Aachen-hat-Energie.de             zuletzt aktualisiert 6/2023