neue Windenergieanlagen im Münsterwald
Am 18.9.2013 ist der Flächennutzungsplan (FPN) Windenergie für Aachen beschlossen worden. Darauf bezugnehmend sind für den Münsterwald 7 Windenergieanlagen genehmigt. Die Genehmigung enthält neben den Betriebsbeschränkungen der Anlagen auch die Erwiderung auf die Einsprüche gegen die Genehmigung.
Wichtige Details der Genehmigung:
- Genehmigt sind 7 Anlagen des Typs Vestas V-112 mit 3300KW Spitzenleistung, 140m Nabenhöhe und 112m Rotordurchmesser.
- Der Betrieb ist mit den folgenden Einschränkungen rund um die Uhr zulässig.
- Bezüglich des Schattenwurfs gelten die allgemeinen Einschränkungen .
- Zur Einhaltung der Einschränkungen erhalten die Anlagen 2 und 3 eine Schattenabschaltautomatik.
- Die Anlagen müssen befeuert werden, die Beleuchtungsstärke ist in Abhängigkeit von der Sichtweite zu regulieren (erforderliche maximale Sichtweite: 1500m).
- Die Anlagen 6 und 7 dürfen aus Schallschutzgründen bei einer Windgeschwindigkeit von 10m/s nachts maximal mit einer Umdrehungszahl 11,5U/min betrieben werden.
- Die Anlagen erhalten eine Eisansatzerkennung mit Abschaltung.
- Die Anlagen erhalten eine automatische Feuerlöschanlage.
- Die Zufahrtswege müssen eine Achslast von 12t aushalten können (Feuerwehr).
- Ein Kreis mit 20m Radius um die Anlagen ist freizuhalten, zusätzlich müssen die Kranaufstellflächen von jeweils etwa 2200m² pro Anlage von Bäumen freigehalten werden. Zum Ausgleich muss eine Ausgleichsfläche von 24000m² aufgeforstet werden.
- Die Anlagen 1,2,5,7 werden zum Fledermausschutz von Anfang April bis Ende Oktober nachts
automatisch abgeschaltet, wenn es nicht regnet, die Temperatur unter 10
Grad sinkt und die Windgeschwindigkeit weniger als sechs Meter pro
Sekunde beträgt. Weiterhin erhalten sie ein akustisches Fledermauserkennungssystem, das demnächst die Abschaltung der Anlagen regulieren soll.
- Zu bestimmten Zugzeiten von Kranichen werden die Anlagen abgeschaltet.
- Als Kompensation für Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds sind für die gesamte Laufzeit 760.000€ an die Stadt Aachen zu zahlen.
- Die Leitungsanbindung soll an das Umspannwerk Krauthausen erfolgen
- Für die folgende Immissionsmesspunkten sind folgende maximale Lärmpegel vorgeschrieben (allgemeine Erläuterungen zu Lärmpegeln hier)
Position |
tagsüber |
nachts |
D,K,L,M |
50dB(A) |
35dB(A) |
R |
55dB(A) |
40dB(A) |
A-H, J, N, O, P, Q, S-X |
60dB(A) |
45dB(A) |
I |
65dB(A) |
50dB(A) |
Standorte Windenergieanlagen, — Stadtgrenze, — Konzentrationsflächen
Die spezielle Form der Wind-Konzentrationsfläche ergab sich unter Berücksichtigung der Naturschutzflächen, Näheres siehe hier.
Nachdem zunächst nur die 5 Anlagen westlich der Himmelsleiter errichtet worden waren, werden jetzt auch die beiden Anlagen östlich der Himmelsleiter gebaut.
Genehmigung
© WW, www.Aachen-hat-Energie.de Mai 2019