Die "harten" Belange von Naturschutz, Anwohnerschutz, Verkehrssicherheit u. a. schließen i. Allg. die Windenergienutzung in einem großen Teil des Plangebiets aus. Ein Belang heißt "hart", wenn er quantitativ formuliert und durch Rechtsvorschriften gesichert ist. Dazu gehören insbesondere die Vorschriften zum Anwohnerschutz.
In dieser Vorprüfungsphase ist es noch nicht erforderlich, die Größe der Pufferzonen zur Wohnbebauung endgültig festzulegen. Die Beteiligten (hier: Sie allein) sollen sich einen ersten Überblick darüber verschaffen, ob im Plangebiet überhaupt nennenswerter Raum für die Windenergienutzung zur Verfügung steht. In der nebenstehenden Karte sind die "Tabuzonen" im Stadtgebiet Aachen rot eingefärbt. Das sind die
Flächen, die aufgrund von Anwohnerschutz, Naturschutz, Vogelschutz, Verkehrssicherheit u. a. für die Errichtung
von Windanlagen grundsätzlich nicht in Frage kommen. Die Fläche außerhalb der Tabuzonen, also alles, was nicht rot abgedeckt ist, nennen wir Zulässige
Fläche, denn dort ist die Errichtung von Windanlagen nach der Rechtslage grundsätzlich
zulässig. Das liegt an der baurechtlichen Privilegierung
der Windenergienutzung. |
© HK, WW, www.Aachen-hat-Energie.de
|
Vergrößern Sie nun probeweise die Pufferzonen um die Wohnhäuser (einschließlich aller Bauernhöfe im Außenbereich). Sie können Werte zwischen 300 m und 1000 m einstellen.
Je größer Sie den Abstand zur Wohnbebauung wählen, desto größere Windanlagen könnten auf den verbleibenden Flächen errichtet werden. |
© HK, WW, www.Aachen-hat-Energie.de
|
Die genaue Festlegung der Pufferzonen bleibt einer späteren Planungsphase vorbehalten.
Bislang überlegen wir nur, ob überhaupt ein Plan aufgestellt werden soll.
Setzen Sie dazu bitte in der obigen interaktiven Karte den Minimalabstand einmal probeweise auf
400 m.
Es zeigt sich, dass für diesen Abstandswert ein merklicher Teil des Plangebiets, d. h. des Stadtgebiets Aachen, übrig bleibt. Die Errichtung größerer, dem heutigen Stand der Technik entsprechender Windanlagen (bis ca. 3 MW) ist also nicht von vornherein ausgeschlossen. Im Aachener Stadtgebiet zeichnen sich drei größere, zusammenhängende Bereiche für die Errichtung solcher Anlagen ab: Aachen-Nordwest (Laurensberg/Richterich), Aachener Wald und Aachen-Süd (Münsterwald).
Nun ist zu entscheiden, ob überhaupt eine planerische Steuerung - durch den Flächennutzungsplan oder einen
qualifizierten Bebauungsplan - erfolgen soll. An dieser Stelle wird weder über die Mindestabstände zur Wohnbebauung
noch über sonstige Details entschieden.
Was meinen Sie? Wollen Sie Flächen für die Windenergienutzung ausweisen?